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OLG Düsseldorf 23.06.1994 10 U 152/93
Gewerberaummietvertrag; | Ausschluß des Sonderkündigungsrechts bei Verweigerung der Untermieterlaubnis in AGB
Das Sonderkündigungsrecht des Mieters nach § 549 Abs. 1 Satz 2 BGB bei Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung durch den Vermieter, ohne daß in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, kann im Fall der Vermietung gewerblicher Räume durch eine entsprechend vorformulierte Bedingung in AGB wirksam ausgeschlossen werden. ,,Verwender'' i. S. des § 1 AGBG ist unabhängig von der Herkunft der vorformulierten Vertragsbedingungen derjenige, zu dessen Gunsten die Bedingungen in den Vertrag einbezogen wurden (, JMBl NW 1994, 270).