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BFH Urteil v. - III 5/64

Leitsatz

  1. Hat das FA dem Antrag eines nichtbuchführenden Landwirts auf Erlaß von HGA-Leistungen wegen wirtschaftlicher Bedrängnis nach individueller Berechnung der verfügbaren Mittel nur zum Teil entsprochen und wendet sich der Abgabepflichtige mit der Beschwerde gegen die Berechnung des FA, weil er einen höheren Erlaß begehrt, so handelt die OFD ermessensfehlerhaft, wenn sie ohne eigene Nachprüfung der Berechnung des FA die Beschwerde mit der Begründung abweist, die Verschuldung des Antragstellers habe nicht zugenommen, so daß sich eine Gewinnschätzung nach Tz. 45 VAO zu § 131 LAG erübrige.

  2. Sind durch den Krieg größere Schäden verursacht worden, deren Beseitigung durch Inanspruchnahme von Wiederaufbaukrediten in der DM-Zeit zu einer wesentlichen Schuldenvermehrung geführt hat, so ist es ermessensfehlerhaft, eine individuelle Berechnung der verfügbaren Mittel und einen Erlaß mit der Begründung abzulehnen, die Aufbaukredite seien nicht im Erlaßzeitraum, sondern schon vorher aufgenommen und hätten daher im Erlaßzeitraum selbst zu keiner Schuldenvermehrung geführt, vielmehr hätten Tilgungsleistungen auf diese Schulden im Erlaßzeitraum eine Schuldenverminderung bewirkt.

Fundstelle(n):
NAAAB-50101

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BFH, Urteil v. 30.09.1966 - III 5/64

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