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BFH Urteil v. - III 142/65

Leitsatz

  1. Erklärt nur einer der Prozeßbeteiligten die Erledigung der Hauptsache und ist nach der Feststellung des Gerichts die Hauptsache tatsächlich erledigt, so stellt das Gericht dies ausdrücklich fest.

  2. Tritt dieser Fall erst in der Revisionsinstanz ein, so entscheidet der BFH durch Beschluß. Darin stellt er neben der Erledigung der Hauptsache fest, daß die Vorentscheidung gegenstandslos geworden ist.

Fundstelle(n):
KAAAB-50034

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 25.10.1968 - III 142/65

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