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BFH Beschluss v. - IV R 95/88

Die Kläger sowie HB sind Erben der verstorbenen M. HB führt seit deren Tode die von ihr betriebene Gaststätte als Einzelunternehmen auf einem in die Erbmasse fallenden Grundstück allein fort. HB hat seinen Anteil von 25 v. H. gemäß § 7 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) im Betriebsvermögen seines Unternehmens ausgewiesen. Die Kläger haben ihre Anteile an ihn verpachtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 183
BFH/NV 1990 S. 183 Nr. 3
GAAAB-30990

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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 01.06.1989 - IV R 95/88 -nv-

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