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BFH Urteil v. - VI R 119/66

Leitsatz

  1. Zur steuerlichen Behandlung der Schönheitsreparaturen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

  2. Hat der Mieter einer Vergleichswohnung neben der Barmiete im Mietvertrag die Schönheitsreparaturen übernommen, ist der Nutzungswert der Wohnung des Vermieters im eigenen Haus mit der Barmiete der Vergleichswohnung anzusetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
RAAAB-49979

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 18.12.1967 - VI R 119/66

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