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BFH Urteil v. - III 159/65

Leitsatz

  1. Für die abgabenrechtliche Beurteilung der Zuwendungen zwischen geschiedenen Ehegatten ist der Schuldspruch im Scheidungsurteil maßgebend; eine Nachprüfung durch die Finanzverwaltungsbehörden und Steuergerichte erfolgt nicht.

  2. Der nach § 60 des Ehegesetzes 1946 geschiedene und berechtigte Ehegatte hat einen potentiellen Unterhaltsanspruch im Sinne von § 24 Nr. 6 LAG.

  3. Haben die geschiedenen Ehegatten im Zusammenhang mit der Ehescheidung eine Unterhaltsregelung getroffen, so sind für die Anwendung des § 24 Nr. 6 LAG auch die subjektiven Voraussetzungen einer Unterhaltspflicht nicht mehr zu prüfen.

Fundstelle(n):
XAAAB-49896

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BFH, Urteil v. 04.10.1968 - III 159/65

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