Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 13.07.1994 I R 38/93

Abgabenordnung; | Prozeßzinsen bei Erledigung des Rechtsstreits durch Klagerücknahme (§ 236 AO)

Erledigt sich ein Rechtsstreit nach Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Bescheids durch Klagerücknahme, so besteht ein Anspruch auf Prozeßzinsen gem. § 236 Abs. 1 AO (). ,,Erledigung des Rechtsstreits'' i. S. des § 236 AO bedeutet Beendigung der Rechtshängigkeit. Diese endet mit der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung, der Erledigung der Hauptsache oder der Rücknahme der Klage.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen