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BFH Urteil v. - VI 124/65

Leitsatz

Räumt eine Tocher ihren Eltern an ihrem Grundstück (Miteigentum) unentgeltlich bürgerlich-rechtlich wirksam den Nießbrauch ein, so steht § 12 Ziff. 2  EStG der Zurechnung der Einkünfte an die Eltern nicht entgegen, wenn aus der Nießbrauchbestellung alle steuerrechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Folgerungen gezogen werden.

Soweit die Rechtsgrundsätze des Urteils VI 27/56 U vom (BFH 64, 550, BStBl III 1957, 207) dem entgegenstehen, hält der Senat daran nicht fest.

Fundstelle(n):
BAAAB-49779

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BFH, Urteil v. 06.07.1966 - VI 124/65

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