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BFH Urteil v. - IV R 11/70 BStBl 1971 II S. 557

Gesetze: FGO § 11 Abs. 4

Leitsatz

Der IV. Senat des BFH ruft den Großen Senat gemäß § 11 Abs. 4 FGO zur Entscheidung folgender Rechtsfrage an: Kann ein Gewerbetreibender Anteile seines Gewerbebetriebs an nicht mitarbeitende Familienangehörige unentgeltlich mit der Wirkung übertragen, daß nach angemessener Abgeltung der Geschäftsführertätigkeit und der Übernahme des Haftungsrisikos durch den persönlich haftenden Gesellschafter die Familienangehörigen entsprechend ihrer Kapitalbeteiligung (als Kommanditisten oder stille Gesellschafter) am betrieblichen Gewinn beteiligt sind, ohne sich in jedem Fall mit einer Verzinsung von etwa 20 bis 25 v.H. ihrer Nominaleinlagen begnügen zu müssen?

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1971 II Seite 557
BFHE S. 279 Nr. 102,
WAAAA-98855

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BFH, Urteil v. 26.05.1971 - IV R 11/70

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