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BFH Urteil v. - VI R 268/67

Leitsatz

  1. Ersetzt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Kraftfahrzeugkosten mit höheren Kilometersätzen als denen des Abschn. 21 Abs. 9 LStR 1960, so können die höheren Sätze steuerlich nur zugrunde gelegt werden, wenn sie nachweisbar die tatsächlich entstandenen Aufwendungen nicht übersteigen.

  2. Die Anwendung der Kilometersätze der ADAC-Tabellen kann den Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen nicht ersetzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
NAAAB-49694

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 15.12.1967 - VI R 268/67

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