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BFH Urteil v. - I 49/64

Leitsatz

  1. Der Steuerpflichtige ist auch durch die Festsetzung einer zu niedrigen Steuer beschwert, wenn sich diese Festsetzung in späteren Veranlagungszeiträumen zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann (BFH-Urteil IV 129/61 vom , HFR 1965 S. 283).

    In diesen Fällen ist die mögliche Auswirkung auf die künftigen Veranlagungszeiträume bei der Bemessung des Streitwerts zu berücksichtigen.

  2. Ein Darlehen nach § 7 c EStG kann nicht mit der Wirkung aus dem Betriebsvermögen entnommen werden, daß dadurch der Rückfluß eintritt und damit eine steuerpflichtige Betriebseinnahme entsteht.

Fundstelle(n):
DAAAB-49654

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BFH, Urteil v. 11.01.1967 - I 49/64

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