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BFH Urteil v. - IV R 210/66 BStBl 1967 III S. 418

Leitsatz

Die unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung von der Verwaltung zugelassene Pauschalierung von Werbungskosten ist in der Regel dann nicht anwendbar, wenn nicht unerhebliche von den Werbungskosten nur mit Schwierigkeiten trennbare Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 418
BFHE 1967 S. 414 Nr. 88
UAAAB-49524

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BFH, Urteil v. 16.03.1967 - IV R 210/66

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