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BFH Urteil v. - I 167/65 BStBl 1967 III S. 207

Leitsatz

  1. Eine in den Jahren nach 1957 an sich zulässige Zuführung zur Pensionsrückstellung kann nicht mit der Begründung versagt werden, sie sei bereits durch eine vorhandene - nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht mehr zulässige - Pensionsrückstellung für die Anwartschaft des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers der Kapitalgesellschaft aus der Zeit bis zum gedeckt.

  2. Zur Frage der Pensionsrückstellung für die Anwartschaft der Witwe des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 207
BFHE 1967 S. 439 Nr. 87
QAAAB-49508

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BFH, Urteil v. 13.12.1966 - I 167/65

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