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BFH Urteil v. - VI B 49/66 BStBl 1967 III S. 612

Leitsatz

Ist mit der Klage die Ablehnung eines Antrags auf einheitliche Gewinnfeststellung angegriffen, so liegt ein Verfahrensmangel im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vor, wenn das FG entschieden hat, ohne die anderen an dem angeblichen Mitunternehmerverhältnis Beteiligten beigeladen zu haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 612
BFHE 1967 S. 328 Nr. 89
RAAAB-49496

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BFH, Urteil v. 30.06.1967 - VI B 49/66

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