Der Senat bleibt bei der bisherigen Rechtsprechung des BFH, daß bilanzierende Kaufleute Kreditbeschaffungskosten (Agio, Disagio,
Damnum, Zuteilungsgebühren, Abschlußgebühren) zu aktivieren und während der Laufzeit des Darlehens abzuschreiben haben.
Der Senat schließt sich der Ansicht des I. Senats des BFH (Urteil I 66/61 U vom , BFH 74, 165, BStBl III 1962, 64) an, daß die auf Grund einer Betriebsprüfung in eine Bilanz eingesetzte Gewerbesteuerrückstellung zu ermäßigen ist, wenn
im Rechtsmittelverfahren der gewerbliche Gewinn ermäßigt und damit auch die Gewerbesteuer niedriger wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1967 III Seite 670 BFHE 1967 S. 377 Nr. 89 WAAAB-49464
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