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BFH Urteil v. - I R 110/66 BStBl 1967 III S. 153

Leitsatz

  1. Die Grundsätze der Rechtssprechung über Pensionsrückstellungen für Anwartschaften beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften gelten nicht, wenn die Gesellschafter-Geschäftsführer Brüder sind, die zu je 50 % an der Gesellschaft beteiligt sind (im Anschluß an das vom , BFH 86, 609, BStBl III 1966, 604).

  2. Durch das , a.a.O., und durch das Urteil des Senats im gegenwärtigen Rechtsstreit ist das BFH-Urteil I 247/62 U vom (BFH 80, 488, BStBl III 1964, 650) überholt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 153
BFHE 1967 S. 343 Nr. 87
SAAAB-49461

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BFH, Urteil v. 30.11.1966 - I R 110/66

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