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BFH Urteil v. - VI 158/65 BStBl 1968 II S. 84

Leitsatz

  1. Zur Abgrenzung von unselbständiger und selbständiger Tätigkeit.

  2. Stellt ein Unternehmer gewerbsmäßig Büroaushilfskräfte anderen Unternehmen entgeltlich zur Verfügung und bestehen vertragliche Beziehungen nur zwischen dem "Vermittler" und den Aushilfskräften einerseits und dem "Vermittler" und den anderen Unternehmen andererseits so sind die Büroaushilfskräfte Arbeitnehmer des "Vermittlers", der infolgedessen die steuerlichen Pflichten als Arbeitgeber zu erfüllen hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 84
BFHE 1968 S. 289 Nr. 90
LAAAB-49433

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BFH, Urteil v. 29.09.1967 - VI 158/65

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