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BFH Urteil v. - III 122/63 BStBl 1966 III S. 477

Leitsatz

Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebs im Wege der vorweggenommenen Hoferbfolge bei gleichzeitiger Übernahme der auf den Betrieb entfallenden Vermögensabgabeschuld begründet keinen Anspruch des Erwerbers auf Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7,5 vom Tausend auf das steuerpflichtige Vermögen in Höhe der übernommenen Vermögensabgabeschuld. An den Grundsätzen des Urteils des BFH III 371/58 S vom (BFH 69, 584; BStBl III 1959, 477) hält der Senat fest.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 477
BFHE 1966 S. 384 Nr. 86
CAAAB-49423

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BFH, Urteil v. 17.05.1966 - III 122/63

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