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LG Dortmund 26.04.1994 9 T 233/94

Zwangsvollstreckung; | Herausgabe der Lohnsteuerkarte bei Pfändung des Steuererstattungsanspruchs

Der den Steuererstattungsanspruch des Schuldners pfändende Gläubiger ist zur Stellung des Antrags auf Veranlagung für den Schuldner befugt und kann hierzu von ihm die zur Antragstellung erforderliche Lohnsteuerkarte im Wege der Herausgabevollstreckung verlangen (, Rpfleger 1994, 511; a. A. [höchstpersönliche Antragsbefugnis] LG Marburg, Rpfleger 1994, 512; Stöber, Forderungspfändung, 10 Aufl., Rn. 387).

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