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BFH Urteil v. - VI 341/65 BStBl 1967 III S. 312

Leitsatz

Die Abschreibungsfreiheit gemäß § 7b Abs. 2 EStG für Zu-, Aus- und Umbauten hängt nur davon ab, daß die neugeschaffenen Räume zu mehr als 80 v. H. Wohnzwecken dienen. Unerheblich ist dagegen, ob im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben bisher als Wohnung benutzte Räume anderen Zwecken, z.B. als Büroräume, zugeführt wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 312
BFHE 1967 S. 171 Nr. 88
UAAAB-49349

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BFH, Urteil v. 21.02.1967 - VI 341/65

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