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Bewertung; | Unter- bzw. Überbestand an Wirtschaftsgebäuden (§ 41 BewG)
Zur Frage der Abschläge und Zuschläge nach § 41 BewG wegen Unter- oder Überbestands an Wirtschaftsgebäuden beim Betrieb der Land- und Forstwirtschaft hat der ausführlich Stellung genommen. Unter anderem wird ausgeführt, daß für die Feststellung eines Überbestands an Wirtschaftsgebäuden in Betrieben mit Zupachtflächen es nach dem Wortlaut des (n. v.) nicht darauf ankommt, daß die zusätzlichen Wirtschaftsgebäude neu gebaut worden sind. Auch bereits vorhandene Gebäude eines Pächterbetriebs, die der Bewirtschaftung der Pachtflächen dienen, können einen Überbestand darstellen. Weiter ist nach dem (BStBl II 874) bei der Berechnung eines Zuschlags nach § 41 BewG wegen Überbestands an Wirtschaftsgebäuden...