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BFH Urteil v. - VI R 172/66 BStBl 1967 III S. 570

Leitsatz

Ein in privaten Diensten stehender Arbeitnehmer kann die von ihm verausgabten, durch das Arbeitsverhältnis bedingten Fahrtkosten auch dann als Werbungskosten geltend machen, wenn er gegen seinen Abeitgeber einen Anpruch auf Ersatz der Kosten hat, dieser aber nicht geltend gemacht wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 570
BFHE 1967 S. 187 Nr. 89
TAAAB-49238

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 30.05.1967 - VI R 172/66

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