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BFH Urteil v. - V 273/60 BStBl 1966 III S. 404

Leitsatz

  1. Die Bindungswirkung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gemäß § 31 BVerfGG gilt, soweit Bundesrecht in Betracht kommt, auch in sogenannten "Berliner Sachen".

  2. Besteht Umsatzsteuerfreiheit nach mehreren Vorschriften, so ist es grundsätzlich nicht möglich, außer der Nichtheranziehung der steuerfreien Umsätze zur Umsatzsteuer zusätzlich den steuerfreien Umsatzbetrag von den steuerpflichtigen Umsätzen abzusetzen.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 404
BFHE 1966 S. 94 Nr. 86
ZAAAB-49194

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BFH, Urteil v. 21.04.1966 - V 273/60

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