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BFH Urteil v. - IV 56/63 BStBl 1966 III S. 407

Leitsatz

  1. Die Steuergerichte haben eine sogenannte Anpassungsregelung, die die obersten Finanzbehörden der Länder wegen einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erließen, daraufhin zu prüfen, ob sie sich im Rahmen des § 131 Abs. 1 AO hält. Wenn die Besteuerung nach dem Gesetz nicht unbillig ist, ist die Verwaltungsanordnung unwirksam.

  2. Der Erlaß des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom - S 2141 A - 2/62 (BStBl 1964 II S. 113) stellt keine gültige und von den Steuergerichten zu beachtende Anpassungsregelung im Sinn des § 131 AO dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 407
BFHE 1966 S. 98 Nr. 86
DAAAB-49132

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BFH, Urteil v. 30.03.1966 - IV 56/63

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