Werden bewegliche Wirtschaftsgüter eines Betriebsvermögens wie Naßbaggermaschinen und ähnliche Spezialgeräte entsprechend
ihrer Zweckbestimmung an Orten außerhalb des Betriebes eingesetzt und sind solche Wirtschaftsgüter vor Errichtung der Zonengrenze
jenseits dieser Grenze verwandt worden, so kommt ein Erlaß der VA nach den bei Gewerbebetrieben im Zonengrenzgebiet maßgebenden
Billigkeitsrichtlinien in Betracht, wenn sie nunmehr ohne Loslösung von dem im Zonengrenzgebiet befindlichen Betrieb unter
Einsatz erheblich höherer Kosten in dem außerhalb dieses Gebiets befindlichen Teil der Bundesrepublik Verwendung finden.
Fundstelle(n): BStBl 1968 II Seite 26 BFHE 1968 S. 187 Nr. 90 MAAAB-49129
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