Es ist zulässig, ein mit HGA belastetes Grundstück in einen Zusammenfassungsbescheid einzubeziehen und einen HGA-Bescheid
über das zusammengefaßte HGA-Grundstück zu erlassen, auch wenn im Zeitpunkt der Erteilung dieses Bescheids noch ein Einspruchsverfahren
wegen der Heranziehung zur HGA aus dem einbezogenen mit HGA belasteten Grundstück läuft. In diesem Fall ist es vertretbar,
das noch nicht zum Abschluß gekommene Einspruchsverfahren als Einspruchsverfahren gegen den HGA-Bescheid über das zusammengefaßte
HGA-Grundstück zu behandeln, wenn dem sachlichen Einspruchsbegehren bei Erteilung dieses Bescheids nicht Rechnung getragen
und er nicht selbständig angegriffen wurde.
Fundstelle(n): BStBl 1967 III Seite 326 BFHE 1967 S. 149 Nr. 88 TAAAB-49118
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