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BFH Urteil v. - I B 29/66 BStBl 1967 III S. 521

Leitsatz

  1. Der Rechtsgedanke des § 140 Abs. 3 FGO, nach dem der Streitwert unter Berücksichtigung der Sachanträge der Beteiligten nach freiem Ermessen zu bestimmen ist, gilt auch für die Streitwertfestsetzung nach § 255 Abs. 1 AO.

  2. Im Verfahren der Fehleraufdeckung nach § 222 Abs. 1 Nr. 4 AO richtet sich der Streitwert nach dem finanziellen Interesse des Steuerpflichtigen an der Herabsetzung der Steuer durch die angestrebte nachfolgende Berichtigungsveranlagung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 521
BFHE 1967 S. 63 Nr. 89
QAAAB-49106

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BFH, Urteil v. 12.04.1967 - I B 29/66

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