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Internetrecht; | Gattungsname als Internet-Domain
Die Verwendung eines Gattungsnamens als Internet-Domain kann für ein Unternehmen kennzeichnend sein und damit Verwechslungsgefahr begründen, sofern der Verkehr nicht davon ausgeht, unter dem Gattungsnamen bestimmte Informationen zu erhalten. Eine - wenngleich geringe - Unterscheidungskraft kommt der Bezeichnung ,,kulturwerbung.de'' zu (, MMR 2000, 544). Das , K & R 2000, 190 mit Anm. Strömer = CR 1999, 779 - ,,mitwohnzentrale.de'') hatte in Bezug auf eine sog. Portalseite mit generischer Domain entschieden, dass durch die Reservierung und Nutzung solcher Seiten eine wettbewerbswidrige Kanalisierung herbeigeführt werde. Diese Gefahr bestehe bei der Domain ,,kulturwerbung.de'' nicht. Auch bei der Domain ,...