Zur HGA-Pflicht in Rückerstattungsfällen, wenn der Eigentümer des belasteten Grundstücks sowie der Schuldner und der Gläubiger
der an dem Grundstück gesicherten RM-Verbindlichkeit nationalsozialistische Einrichtungen waren, die unter der KRG Nr. 2
und die Kontrollratsdirektive Nr. 50 fallen.
§ 3 Abs. 2 der 15. AbgabenDV-LA ist auch anwendbar, wenn nur eine Vereinbarung über das Erlöschen eines Grundpfandrechts
getroffen worden ist.
Die in Tz. 83 des BdF-Erlasses vom (BGBl I S. 481) für die Verwaltung als maßgeblich bezeichneten Vermutungen reichen im finanzgerichtlichen Verfahren für die Anwendung des
§ 3 Abs. 2 Nr. 3 der 15. AbgabenDV-LA nicht aus.
Fundstelle(n): BFHE 1967 S. 142 Nr. 88 LAAAB-49096
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