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BFH Urteil v. - IV 307/65 BStBl 1967 III S. 69

Leitsatz

Übernimmt der persönlich haftende Gesellschafter das negative Kapitalkonto eines ausscheidenden Kommanditisten ohne Ausgleichszahlung des Kommanditisten, so erzielt der Kommanditist schon deshalb einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn in Höhe des negativen Kapitalkontos, weil ihm dem Gesellschaftsvertrag und den Steuererklärungen der KG entsprechend in den früheren einheitlichen Gewinnfeststellungen die zum negativen Kapitalkonto führenden Verlustanteile zugerechnet wurden (vgl. BFH-Urteil VI 343/61 S vom , BFH 79, 351, BStBl III 1964, 359).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 69
BFHE 1967 S. 130 Nr. 87
GAAAB-49063

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BFH, Urteil v. 25.08.1966 - IV 307/65

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