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Markenrecht; | Ausführungsverordnung zum Markengesetz
Die VO zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV) v. ist im BGBl I S. 3555 bekanntgemacht worden und tritt im wesentlichen am in Kraft. Sie ergänzt die Bestimmungen des Markengesetzes v. (BGBl I S. 3082) über das Verfahren vor dem Patentamt in Markenangelegenheiten. Als Anlage enthält die Verordnung eine Klasseneinteilung von Waren (34 Klassen) und Dienstleistungen (8 Klassen).