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BFH Urteil v. - IV 416/62 U

Leitsatz

Wird eine Personengesellschaft, der familienfremde Gesellschafter angehören, mit den Erben eines Gesellschafters fortgeführt und scheiden die Erben bald darauf gegen eine von allen Gesellschaftern geleistete Abfindung aus, so handelt es sich in der Regel nicht um einen erbrechtlichen, sondern um einen gesellschaftsrechtlichen (betrieblichen) Vorgang, der bei den Ausgeschiedenen auch dann zu einem Veräußerungsgewinn ( § 16 EStG) führt, wenn sie sich nicht als Mitunternehmer betätigt haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAB-48957

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 21.12.1965 - IV 416/62 U

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