Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Gebäudeversicherung Nebengebühren (z.B. Einschreibungsgebühren, Umschreibungsgebühren,
Schätzungsgebühren, Blitzableiterprüfungsgebühren) Versicherungsentgelte im Sinne des
§ 3 Abs. 1 Satz 1 VersStG sind oder als Zahlungen zur Abgeltung einer Sonderleistung des Versicherers oder als aus einem sonstigen in der Person des
einzelnen Versicherungsnehmers liegenden Grund im Sinne des
§ 3 Abs. 1 Satz 2 VersStG gezahlt anzusehen sind.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Nachforderung der Versicherungsteuer gegen Treu und Glauben verstößt, wenn
solche Gebühren früher im Anschluß an wiederholte Betriebsprüfungen der Umsatzsteuer unterworfen worden waren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.