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BFH 08.09.1994 IV R 85/93

Gewerbesteuer; | Gewerbesteuerbefreiung für ambulante Pflegedienste (§ 3 Nr. 20 Buchst. c und d GewStG i. d. F. des StMBG)

Das kann wie folgt zusammengefaßt werden: (1) § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG ist auf Heime, nicht aber auf Einrichtungen zur ambulanten Pflege anwendbar. (2) Es ist nicht verfassungswidrig, daß Einrichtungen zur ambulanten Pflege erst mit Wirkung ab 1994 durch § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG i. d. F. des StMBG von der GewSt befreit wurden. (3) Analogie ist die Ausdehnung der dem Gesetz zu entnehmenden Prinzipien auf Fälle, die von den im Gesetz entschiedenen Fällen nur unwesentlich abweichen; Voraussetzung ist das Vorliegen einer Lücke im Gesetz in Form einer planwidrigen Unvollständigkeit.

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