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BFH Urteil v. - IV 35/65 S

Leitsatz

Teilbeträge der Aufsichtsratsvergütung, die ein nach dem Betriebsverfassungsgesetz vom (BGBl I S. 681) in den Aufsichtsrat gewählter Arbeitnehmer auf Empfehlung des Betriebsrats für soziale Zwecke der Belegschaft zur Verfügung stellt, gehören zu den nach § 12 Ziff. 1  EStG nicht abzugsfähigen Ausgaben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAB-48787

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 29.04.1965 - IV 35/65 S

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