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BFH Urteil v. - I 108/62 U

Leitsatz

Eine Sachgesamtheit wird im Inland schon dann gebildet, wenn ein Unternehmer organisatorischdispositive Maßnahmen trifft, durch die einzelne in das Ausland gelieferte Teile im Ausland zu einer Sachgesamtheit körperlich zusammengefügt werden können, sofern die Lieferung einer Sachgesamtheit vereinbart war. Errichtet ein inländischer Unternehmer unter Verwendung unmittelbarer Zulieferungen anderer inländischer Unternehmer im Ausland nach eigenen Konstruktionsplänen eine Gesamtanlage für einen ausländischen Besteller, so stehen ihm die ertragsteuerlichen Vergünstigungen des AusfFördG als Hersteller zu.

Fundstelle(n):
UAAAB-48753

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 23.11.1965 - I 108/62 U

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