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BFH Urteil v. - III 147/63

Leitsatz

Nach § 97 Abs. 1 Nr. 1 LAG hat die Kreditgewinnabgabe den Vorrang vor der Hypothekengewinnabgabe. Für die Kreditgewinnabgabe besteht keine Bindung an die Hypothekengewinnabgabe. Solange über die Heranziehung eines Schuldnergewinns aus der Umstellung einer RM-Verbindlichkeit zur Kreditgewinnabgabe noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, kann über die Heranziehung dieses Schuldnergewinns zur Hypothekengewinnabgabe nicht endgültig entschieden werden.

Fundstelle(n):
SAAAB-48719

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 04.02.1966 - III 147/63

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