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BFH Urteil v. - III 286/63 U

Leitsatz

  1. Zur Frage, an wen ein einheitlicher und gesonderter Bescheid über die Feststellung von Kriegssachschäden an dem gewerblichen Betrieb einer OHG zuzustellen ist, wenn die OHG am in Liquidation getreten ist.

  2. Sind mehrere Liquidatoren vorhanden, die nur gemeinschaftlich handeln können ( § 150 Abs. 1 HGB), dann kann § 150 Abs. 2 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 125 Abs. 2 Satz 3 HGB auf die Zustellung des Feststellungsbescheides nicht angewendet werden, weil insoweit § 219 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 AO die Spezialnorm darstellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-48691

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 12.11.1965 - III 286/63 U

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