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BFH Urteil v. - I 178/63 U

Leitsatz

Die nachträgliche Erhöhung der Gehaltsbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft, der am Stammkapital der Gesellschaft zu weniger als 25 v. H. beteiligt ist, kann jedenfalls dann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn er nach Lage des Einzelfalles als Gesellschafter einen ins Gewicht fallenden Einfluß auf die Willensbildung der Gesellschaft ausgeübt hat.

Das ist anzunehmen, wenn gleichzeitig das Gehalt seines an der Kapitalgesellschaft wesentlich beteiligten Bruders nachträglich erhöht worden ist und die Brüder bei dieser einheitlichen Maßnahme zusammengewirkt haben.

Fundstelle(n):
RAAAB-48686

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 10.11.1965 - I 178/63 U

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