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BFH Urteil v. - IV 102/64 U

Leitsatz

Der Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils des Bundesfinanzhofs ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Bundesfinanzhof an die Feststellung des Sachverhalts durch die Vorinstanz gebunden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
LAAAB-48461

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 11.02.1965 - IV 102/64 U

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