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BFH Urteil v. - IV 102/64 U

Leitsatz

Der Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes eines Urteils des Bundesfinanzhofs ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Bundesfinanzhof an die Feststellung des Sachverhalts durch die Vorinstanz gebunden ist.

Fundstelle(n):
NWB LAAAB-48461

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 11.02.1965 - IV 102/64 U

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