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BFH Urteil v. - IV 281/61 U

Leitsatz

Versucht der Steuerpflichtige in einem mehrere Streitpunkte betreffenden Einspruchsverfahren einer aus Gründen zutreffender Besteuerung gebotenen Verböserung - § 243 Abs. 3 AO - durch teilweise Rücknahme seines Einspruchs zu begegnen, so ist das Finanzamt nach Treu und Glauben besonders dann nicht verpflichtet, ihn auf die Unwirksamkeit teilweiser Rechtsmittelrücknahme hinzuweisen, wenn bei wirksamer Einspruchsrücknahme ohnehin die Voraussetzungen einer Berichtigungsveranlagung nach § 222 Abs. 1 Ziff. 1 AO gegeben wären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAB-48438

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 04.06.1964 - IV 281/61 U

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