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BFH Urteil v. - II 177/61 U

Leitsatz

  1. Die Erbeinsetzung unter Zwischenschaltung eines executors nach amerikanischem Recht ist aufschiebend bedingt (betagt), wenn die Erblasserin dem executor für die Zeit der Testamentsvollstreckung unbeschränkte Verfügungsmacht erteilt hat.

  2. Als Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld kommt in einem solchen Falle grundsätzlich der Zeitpunkt des rechtskräftigen Verteilungsbeschlusses bzw. bei vorheriger teilweiser Verteilung die entsprechende Anordnung des amerikanischen Nachlaßgerichts in Betracht.

  3. Da die Nachlaßbegünstigten das Auslandsvermögen, für das die amerikanischen Bundes- und Landeserbschaftsteuern festgesetzt worden sind, im Rahmen eines - wenn auch aufschiebend bedingten (betagten) - Erbanfalles erworben haben, sind diese ausländischen Erbschaftsteuern auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen.

Fundstelle(n):
MAAAB-48413

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BFH, Urteil v. 15.05.1964 - II 177/61 U

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