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BFH Urteil v. - VII 9/63 U

Leitsatz

Brauereien, die als Mitglieder einer Genossenschaft ein dieser gehörendes Sudhaus zum Bierbrauen benutzen, können Bier, das sie an für sie arbeitende Angestellte und Arbeiter der Genossenschaft als Haustrunk abgeben, in den Grenzen des § 7 Abs. 1 BierStG steuerfrei absetzen.

Fundstelle(n):
JAAAB-48401

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 12.05.1964 - VII 9/63 U

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