Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 08.11.1994 1 ABR 20/94

Betriebsverfassung; | Mitbestimmung bei Arbeitszeitmessung mit Stoppuhr

Nach st. Rspr. fällt unter den Begriff der technischen Überwachung i. S. von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nur ein Vorgang, bei dem entweder die Erhebung von Daten oder deren Auswertung auf technischem Wege erfolgt. Hieran fehlt es, wenn im Rahmen von Arbeitsablaufstudien Zeiten jeweils durch die Betätigung einer Stoppuhr, also durch menschliches Handeln und nicht etwa automatisch durch eine technische Einrichtung gemessen werden. Daß die Stoppuhr dabei - ebenso wie eine normale Uhr - als technisches Hilfsmittel verwendet wird, kann ein Mitbestimmungsrecht nicht begründen ().

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen