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BFH Urteil v. - VI 294/62 U

Leitsatz

  1. Der Senat tritt dem Urteil des I. Senats I 22/62 U vom 8. Januar 1963 (BStBl 1963 III S. 94, Slg. Bd. 76 S. 262) darin bei, daß bei der steuerbegünstigten Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft Gewinne, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UmwStG aus der Auflösung von Rücklagen für Pensionsrückstellungen an Gesellschafter-Geschäftsführer entstehen, zur Ermittlung des Gewerbeertrags gekürzt werden können, soweit die Zuführungen zu der Pensionsrückstellung gemäß § 8 Ziff. 6 GewStG dem Gewinn der früheren Kapitalgesellschaft zugerechnet worden waren.

  2. Bei Umwandlungen auf Grund des UmwG greift für übernommene Pensionsrückstellungen an Arbeitnehmer des Betriebs § 8 Ziff. 2 GewStG nicht ein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BAAAB-48340

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BFH, Urteil v. 09.10.1964 - VI 294/62 U

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