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BGH 11.09.2000 II ZR 370/99
Gesellschaftsrecht; | Einzug eines Kundenschecks auf ein debitorisches Bankkonto in der Krise der Gesellschaft (§ 64 GmbHG)
Das mit der Ersatzpflicht des Geschäftsführers belegte Zahlungsverbot des § 64 Abs. 2 GmbHG erfasst grundsätzlich auch den Scheckeinzug auf ein debitorisches Gesellschafterkonto (gegen OLG Celle, Urt. v. - 9 U 23/98; vgl. dazu Frings, GmbHR 2000, 184). Der Ersatzanspruch einer GmbH gegenüber ihrem Geschäftsführer aus § 64 Abs. 2 GmbHG ist im Fall ihrer masselosen Insolvenz der Pfändung durch einen Gesellschaftsgläubiger zugänglich ().