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BFH Urteil v. - III 328/59 U

Leitsatz

  1. Die Eigenbewirtschaftung eines Rittergutes durch eine Stiftung stellt keinen steuerlich unschädlichen Geschäftsbetrieb im Sinne von § 7 GemV dar.

  2. Werden in einen landwirtschaftlichen Betrieb gemäß § 30 Abs. 1 BewG solche Grundstücksflächen einbezogen, die anderen als landwirtschaftlichen Zwecken dienen, so gehören sie zum landwirtschaftlichen Vermögen. Der einheitlich festgestellte Einheitswert kann nicht für Zwecke der Vermögensabgabe nach § 18 Abs. 1 Ziff. 14 LAG in einen landwirtschaftlichen Teil (Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) und einen forstwirtschaftlichen Teil (Vermögensverwaltung) aufgeteilt werden.

Fundstelle(n):
AAAAB-48255

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BFH, Urteil v. 20.09.1963 - III 328/59 U

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