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BFH 04.08.1994 VI R 61/92
Lohnsteuer; | kein Verpflegungsmehraufwand bei regelmäßiger Arbeitsstätte in Zweigstellen des Betriebs (§§ 9, 19 EStG)
Nach dem kann ein AN, der im Rahmen einer eintägigen Dienstreise oder Einsatzwechseltätigkeit an einem Ort arbeitet, der für die übrigen dort tätigen AN deren regelmäßige und dauerhafte Arbeitsstätte ist, und der dort den gleichen Verpflegungsbedingungen unterworfen ist wie diese, i. d. R. keinen Verpflegungsmehraufwand als WK beanspruchen (Hinweis auf ,BStBl II 532).