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BFH Urteil v. - VI 137/61 U

Leitsatz

Ein Arbeitgeber kann die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge, die er bei Beschäftigung einer Hausgehilfin zu zahlen hat, nicht als Sonderausgaben abziehen.

Fundstelle(n):
WAAAB-48171

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 20.10.1961 - VI 137/61 U

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